Beiträge Kostenträger

Ihr Weg zur Kostengutsprache IV/AHV/SUVA/MV

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Beiträge Kostenträger

Bei der Anschaffung von neuen Hörgeräten, stellt sich bei den meisten unserer Kunden die Frage der Finanzierbarkeit. Dazu ist es für Sie wichtig, die potenziellen Kostenträger zu kennen und zu wissen, welchen Umfang die zu erwartenden Pauschalbeiträge aufweisen. Massgebend für den Entscheid ob Ihnen Beiträge zustehen oder nicht, ist die HNO ärztliche Expertise. Kostenbeiträge können immer erst dann in Rechnung gestellt werden, wenn Sie über eine entsprechende Kostengutsprache des Kostenträgers verfügen. Nachfolgend eine kurze Übersicht über den Ablauf:

  • Sie kommen zu uns zur Hörberatung mit Hörtest
  • Sie werden von uns an eine HNO Praxis Ihrer Wahl überwiesen
  • Dort wird geprüft ob Sie die audiologischen Indikatoren erfüllen
  • Die HNO Praxis reicht die Expertise beim Kostenträger ein
  • Der Kostenträger verfügt eine Kostengutsprache oder Absage
  • Sie können den Pauschalbeitrag nach Erwerb eines Hörsystemes einfordern

IV Beiträge

Die Beiträge der IV an Hörgeräteversorgungen werden pauschal vergütet . Dieser Beitrag liegt bei einer einseitigen Versorgung bei CHF 840 (monaural) und bei einer beidseitigen bei CHF 1‘650 (binaural). Unter den nachfolgenden Bedingungen werden diese Beträge von der IV an versorgte Personen ausgezahlt, unabhängig vom Preis der Anschaffung.

Bedingungen für eine Kostengutsprache:

  • Sie sind noch beruflich aktiv, respektive beziehen noch keine AHV-Altersrente
  • Sie haben eine ärztlich nachgewiesene Hörbeeinträchtigung
  • Durch die Verwendung eines Hörsystems erreichen Sie eine eindeutig bessere Verständigung mit der Umwelt
  • Der Gesamthörverlust liegt bei mindesten 20%
  • Sie beziehen Ihr Hörgerät über einen qualifizierten Anbieter (beispielsweise die HZ)
  • Die genannten Beträge können alle 6 Jahre in Anspruch genommen werden, wenn das alte Gerät nicht mehr ausreicht
  • Die genannten Beträge können vor Ablauf der Zeit in Anspruch genommen werden, wenn eine anerkannte HNO-Ärztin oder ein anerkannter HNO-Arzt feststellt, dass eine erhebliche Veränderung der Hörfähigkeit aufgetreten ist (vorzeitige Neuversorgung)

Bei Minderjährigen liegt die Pauschale für die Erstattung bei CHF 2‘830 (monaurale Versorgung) und CHF 4‘170 (binaurale Versorgung).


AHV Beiträge

bei der AHV erfolgt liegen der Pauschalbeiträge bei einer monauralen Versorgung bei CHF 630 und bei beidseitiger Versorgung bei CHF 1‘237,50. Unter den nachfolgenden Bedingungen werden diese Beträge von der AHV an versorgte Personen ausgezahlt, unabhängig vom Preis der Anschaffung.

Bedingungen für eine Kostengutsprache:

  • Sie beziehen bereits eine AHV-Altersrente oder Ergänzungsleistungen.
  • Der Erstbezug eines Hörsystems erfolgte oder erfolgt erst im AHV-Bezugsalter (praktisch nach dem Eintritt ins Pensionsalter)
  • Sie haben eine ärztlich nachgewiesene Hörbeeinträchtigung
  • Ihr Hörverlust liegt bei mindestens 31 % (Gesamthörverlust)
  • Durch die Verwendung eines Hörsystems erreichen Sie eine eindeutig bessere Verständigung mit der Umwelt
  • Sie beziehen Ihr Hörsystem über einen qualifizierten Anbieter (beispielsweise die HZ)
  • Sie verfügen über einen festen Wohnsitz in der Schweiz
  • Die genannten Beträge können alle 5 Jahre in Anspruch genommen werden, wenn das alte Gerät nicht mehr ausreicht
  • Die genannten Beträge können vor Ablauf der Zeit in Anspruch genommen werden, wenn eine anerkannte HNO-Ärztin oder ein anerkannter HNO-Arzt feststellt, dass eine erhebliche Veränderung der Hörfähigkeit aufgetreten ist (vorzeitige Neuversorgung)

Anlaufstelle für die Inanspruchnahme  ist in beiden obengenannten Fällen die IV-Stelle. Am besten kommen Sie zu uns, wir kennen uns mit den Formalitäten aus und helfen Ihnen gerne:

  • Beim Ausfüllen entsprechender AHV- und IV Formulare
  • Bei der Suche nach einem Expertenarzt für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde (HNO-Ärztin oder HNO-Arzt)
  • Bezüglich einer Voruntersuchung (Hörtest), um Ihr Hörproblem einschätzen zu können

Optional können Sie mittlerweile die IV/AHV Anmeldung auch komplett Online durchführen. Verwenden Sie hierzu nachfolgenden Link: Anmeldung und Infos.


SUVA / MV Beiträge

Weitere Kostenträger für eine Hörgeräteversorgung können auch die SUVA oder die Militärversicherung sein, sofern ein ärztliches Attest den Zusammenhang zwischen Hörverlust und Beruf respektive Militär bestätigt. Auf diesem erfolgt eine Einstufung zur Komplexität des Hörverlustes, welche unterschiedliche Pauschalvergütungen aufweisen. 

Komplexe Hörversorgung: monaural: CHF 2’016.05 I binaural: CHF 3’212.75 I Standardversorgung: monaural: CHF 1’397.75 I binaural: 2’183.60.

Ein Beitrag kann alle sechs Jahre beantragt werden. Die SUVA/MV kommt in vollem Umfang für Reparaturkosten auf. Batteriekosten können gemäss IV Tarif eingefordert werden. Im Vergleich zu der IV/AHV braucht es eine Expertise 2, bei der Ihr HNO Arzt dem Kostenträger attestiert, dass die Einstellung der Hörsysteme die minimal vorgeschriebene Verbesserung des Sprachverstehens gewährleistet.


Härtefall

Bei komplexen Hörverlusten kann zusätzlich zur IV Pauschale ein Härtefallantrag gestellt werden. Für eine Härtefall-Hörversorgung muss der Hörverlust bestimmten audiologischen Kriterien entsprechen. Zusätzlich zu diesen Kriterien müssen Sie entweder berufstätig sein, oder aber sich nachweislich zu hohem Prozentanteil um die Betreuung Familienangehörige kümmern (Kinder, Pflegebedürftige).

Die Höhe der Beiträge hängt von den Anschaffungskosten des benötigten Hörgerätes ab. Die IV bezahlt bei stattgegebenem Antrag die Differenz zwischen dem Pauschalbeitrag und dem Preis für die Hörversorgung. Ein Härtefall Abklärungsprozess dauert in der Regel 3-6 Monate. Eine gute Übersicht über das schrittweise Vorgehen sowie die audiologischen Kriterien erhalten Sie hier: Härtefall Broschüre Pro Audito.

Wir begleiten Sie Schritt für Schritt durch diesen Prozess, helfen Ihnen das richtige Hörsystem zu finden und tragen mit unserem Expertenbericht unseren Teil zu Ihrem Antrag bei.



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Kontakt

Hörmittelzentrale Nordwestschweiz AG
Stadthausgasse 15
CH - 4051 Basel

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